Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 U 70/08

Datum:
13.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 70/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0113.9U70.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 274/06
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. Januar 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Widerbeklagten zu 1) und 2) sind ihrer Berufung verlustig, nachdem sie ihr Rechtsmittel zurückgenommen haben.

Die Kosten der beiden Rechtsmittel werden wie folgt verteilt: Der Kläger und der Widerbeklagte zu 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Darüber hinaus tragen der Kläger und der Widerbeklagte zu 2) die Gerichtsgebühr nach Nr. 1221 Anlage l zu § 3 Abs. 2 GKG sowie die Hälfte der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten des Beklagten jeweils als Gesamtschuldner. Die übrigen Kosten der Rechtsmittel trägt der Kläger allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank