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Oberlandesgericht Köln, 11 W 5/06

Datum:
01.02.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 W 5/06
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 4 O 405/05
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.11.2005 - 4 O 405/05 - abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, die auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat.

 
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