
An vielen Stellen des Bürger-Service werden Hinweise auf die Möglichkeiten der Prozeßkostenhilfe (PKH) gegeben. Über die Gewährung von PKH und über die Frage, ob die PKH ratenfrei oder gegen Zahlung von Raten bewilligt wird, entscheiden die Gerichte, wenn ein Antrag auf PKH gestellt wird. Die Ermittlung der entsprechenden Berechnungsgrößen ist aber nicht unkompliziert. Wenn Sie sich näher über die Höhe von Ratenzahlungen informieren wollen, können Sie ein Berechnungsprogramm (PKH-Fix) auf Ihren Rechner zur Installation laden. Mit diesem Programm, das auf dem aktuellen Stand gehalten wird ist es möglich, die Ratenzahlungen unter Berücksichtigung der Einkünfte und der Belastungen der Verfahrenspartei zu ermitteln.