NRW-Justiz:  Prozesskostenhilfe-Berechnung

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Prozesskostenhilfe-Berechnung

An vielen Stellen des Bürger-Service werden Hinweise auf die Möglichkeiten der Prozeßkostenhilfe (PKH) gegeben. Über die Gewährung von PKH und über die Frage, ob die PKH ratenfrei oder gegen Zahlung von Raten bewilligt wird, entscheiden die Gerichte, wenn ein Antrag auf PKH gestellt wird. Die Ermittlung der entsprechenden Berechnungsgrößen ist aber nicht unkompliziert. Wenn Sie sich näher über die Höhe von Ratenzahlungen informieren wollen, können Sie ein Berechnungsprogramm (PKH-Fix) auf Ihren Rechner zur Installation laden. Mit diesem Programm, das auf dem aktuellen Stand gehalten wird ist es möglich, die Ratenzahlungen unter Berücksichtigung der Einkünfte und der Belastungen der Verfahrenspartei zu ermitteln.


  • PKH-fix (http://www.pkh-fix.de/) externer Link, öffnet neues Browserfenster
    Hier können Sie das Berechungsprogramm herunterladen. Die Bedienung der Anwendung ist nach einer Orientierungsphase auch dem juristischen Laien möglich, stellt aber auch für den Berufspraktiker eine gute Hilfe dar. Übrigens befinden sich auf dieser Seite noch andere nützliche Programme, z.B. zur Kindergeldberechnung.

 

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