NRW-Justiz:  Pfändungstabellen-Generator

Kopfbild Bürgerservice

Pfändungstabellen-Generator

Erstellen Sie eine Pfändungstabelle nach Ihren Bedürfnissen

Mit dem Pfändungstabellen-Generator können Sie sich auf Ihre Bedürfnisse angepasste Pfändungstabellen nach § 850c ZPO erstellen. Sie können dabei nicht nur zwischen alten und aktuellen Freigrenzen wählen, sondern ebenfalls den Umfang der Tabelle selbst beeinflussen.

HilfeWählen Sie nach welchem Recht die Tabelle erstellt werden soll. Die aktuell geltenden Freigrenzen sind am 01.07.2011 in Kraft getreten. Freigrenzen: 

HilfeAls Auszahlungszeitraum ist die Zeit anzugeben, für die das Einkommen regelmäßig tatsächlich gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, wenn sich die Höhe des Einkommens nach anderen Zeiträumen berechnet. Auszahlungsrhythmus: 

Die Tabelle soll ab folgendem Einkommen beginnen:     (ohne Währungsangabe)

Die Tabelle soll bei folgendem Einkommen enden:     (ohne Währungsangabe, leeres Feld = Maximalbetrag)

Die Tabelle soll Spalten für die Unterhaltspflicht gegenüber 0 1 2 3 4 5 (oder mehr) Personen enthalten. 

Schriftgröße:   pt



 

 

Verantwortlich: André Rose, Amtsgericht Lemgo
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen