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Gibt es Möglichkeiten, ohne Gericht zu meinem Recht zu kommen?
In vielen Fällen gibt es eine bessere Lösung für einen Konflikt ohne Gerichte.
Die einfachste Möglichkeit besteht oft darin, mit oder ohne Vermittlung einer Vertrauensperson miteinander zu reden. Insbesondere dann, wenn man auf längere Sicht miteinander in Kontakt bleiben wird, macht es Sinn, über den eigenen Schatten zu springen und trotzt allen Ärgers ein klärendes Gespräch zu suchen.
Schlichtung in Familienkonflikten
In Familienkonflikten helfen hierbei die zuständigen Jugendämter der Gemeinden oder Kreise. Sie bieten kostenlose Beratung und Vermittlung an. Auch eine Mediation durch einen Familienmediator oder Mediatorin macht Sinn.
Schlichtung bei Miete, Bau usw.
Bei vielen anderen Konflikten gibt es spezialisierte Schlichtungsstellen, die helfen, z. B. bei Mietstreitigkeiten, Baumängeln, Mängeln bei Kraftfahrzeugreparaturen. Einzelheiten finden Sie unter
www.streitschlichtung.nrw.de
sowie in den Hinweisen zu einzelnen Rechtsgebieten. Auch die Schiedspersonen in Nordrhein-Westfalen stehen als Schlichter bereit (siehe die Broschüre "Was Sie über das Schiedsamt wissen sollten").
Schlichtung bei Nachbarstreit
Kann ich mit meinem Rechtsstreit direkt zu Gericht gehen?
Für Streitigkeiten zwischen Nachbarn (§§ 906, 910, 911, 923 BGB und die im Nachbarrechtsgesetz NRW geregelten Rechte) sowie bei Streitigkeiten über das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (z.B. bei der Vermietung von Wohnraum) ist eine Klage erst dann zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren bei einer Gütestelle stattgefunden hat. Dies gilt auch für Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Da jedoch eine Reihe von Ausnahmen bestehen, sollte man sich auf jeden Fall vorab über die genaue Rechtslage informieren.
Zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen vgl. auch §§ 44 ff. Justizgesetz Nordrhein-Westfalen (JustG NRW) über die Schiedsämter als Gütestellen und über die Anerkennung sonstiger Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung.
Gütestellen sind Schiedspersonen und andere Personen wie Anwälte und Fachschlichter, die sich bei der Justizverwaltung haben als Gütestellen anerkennen lassen. Die anerkannten Gütestellen sind Adressen zu finden unter
Schlichtung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Und schließlich regeln Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über 70 % aller Streitigkeiten, mit denen sie befasst werden, ohne Hilfe der Gerichte. Sie finden sie im Telefonbuch oder über Anwaltssuchdienste im Internet.
Kosten einer Schlichtung
Die Schlichtung ist in jedem Falle kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren. Zur Abschätzung der Kosten eines gerichtlichen Verfahrens können Sie den in den Bereich Broschüren und Hilfen eingestellten Kostenrisiko-Rechner nutzen.
Über die Kosten der einzelnen Schlichtungsstellen informieren Sie sich am besten dort. Bei den Schiedspersonen fallen Kosten zwischen 10,00 EUR und in Sonderfällen 40,00 EUR an. Wer sich die Beratung beim Anwalt nicht leisten kann, kann Beratungshilfe bekommen. Die Einzelheiten finden Sie in den Broschüren "Die Beratungshilfe" und "Die Prozesskostenhilfe".