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Urteil

Quelle: Justiz NRW

Abruf zur Veröffentlichung sowie gewerbliche Nutzung

Der Abruf einer oder mehrerer Entscheidungen bei NRWE zum Zwecke der Zweitveröffentlichung der Entscheidung/en im Volltext in einer Entscheidungssammlung, einer Fachzeitschrift oder auf einer Homepage sowie zum Zwecke der Weiterveräußerung ist grundsätzlich kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Zweitveröffentlichung aus gewerblichen oder nichtgewerblichen Motiven erfolgt. Von diesen Fällen abgesehen ist allein die gewerbliche Nutzung von NRWE kostenpflichtig, wenn diese erkennbar nicht in überwiegendem öffentlichem Interesse liegt.

Sofern eine Entscheidung bereits in elektronischer Form in der Datenbank vorhanden ist, fallen pro abgerufener Entscheidung Kosten in Höhe von 1,50 € an. Sollte die gewünschte Entscheidung noch nicht bei NRWE eingestellt sein, werden für die Einstellung und Übersendung der Entscheidung Kosten in Höhe von 12,50 € erhoben.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die

Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln
Verfahrenspflegestelle NRWE
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

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