
Die hier aufgelisteten Publikationen sind kein justizeigenes Angebot und können daher überwiegend nicht verlinkt werden.
Zweites Gesetz zur Reform des Opferrechts in Kraft getreten
Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) in Kraft getreten. Hierdurch wurden die Möglichkeiten erweitert, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen, ebenso die kostenlose anwaltliche Vertretung schwer betroffener Opfer im Strafverfahren. Auch wurden die Informationsrechte des Opfers deutlich gestärkt.
Nähere Informationen: NJW-Spezial 2009, Heft 6, Seite 186 ff. und Bittmann, JUS 2010, Heft 3, Seite 219 ff.
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs verabschiedet. Der Gesetzentwurf greift Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" zur Verbesserung des Opferschutzes insbesondere im Ermittlungs- und Strafverfahren auf.
Nähere Informationen: Bittmann ZRP 2011, Heft 3, Seite 72 ff.
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Mindeststandards für den Opferschutz
Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2011 eine Richtlinie über Mindeststandards für den Opferschutz vorgeschlagen. Damit sich Opfer von Straftaten auf einen Grundsockel an Rechten, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, verlassen können, möchte die Kommission die bestehenden einzelstaatlichen Regelungen durch EU-weite Mindeststandards stärken, so dass Opfer in der Europäischen Union unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Ort des Geschehens die gleichen grundlegenden Rechte haben.
Nähere Informationen im Richtlinienvorschlag
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Nebenklage gegen Jugendliche und Heranwachsende
Fachpublikation von Rechtsanwalt Dr. Noack
Der Verfasser thematisiert die Änderung des § 89 Abs. 3 JGG und gibt einen Überblick über die neue Rechtslage. Nähere Informationen: ZRP 2009, Heft 1, Seite 15 ff.
Neues Opferhilfehandbuch für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
Der Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg hat in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Opferschutz des kriminalpräventiven Rates der Stadt Bonn ein Opferhilfehandbuch erstellt. Ziel des Handbuches ist es, Opfern, Zeuginnen und Zeugen, deren Angehörigen, aber auch Fachkräften eine Zusammenstellung bestehender Hilfsangebote im Bereich des Opferschutzes in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis zu bieten. Das Handbuch ist gegliedert nach Themenbereichen und Zielgruppen und bietet einen Überblick zu Angeboten akuter Krisenhilfe sowie eine Zusammenstellung weiterführender Informationen. Eine Auflistung von regionalen Netzwerken und lokalen sowie bundesweiten Hotlines, Internetadressen und Wegweisern komplettieren das Hilfsangebot.
Nähere Informationen: Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. - www.beratung-bonn.de
. Das Opferhilfehandbuch ist dort unter der Rubrik "Downloads" abrufbar.