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Entziehung der Fahrerlaubnis

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hat, verurteilt, entzieht das Gericht ihm die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Das Gericht bestimmt eine Frist (6 Monate bis 5 Jahre), vor deren Ablauf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.

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