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Elternzeit

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) in Anspruch nehmen. Die Elternzeit, auch in Form der Verringerung der Arbeitszeit, kann von einem Elternteil, aber auch von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.

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