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Finanzgericht

Die Finanzgerichte entscheiden in erster Linie in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabeangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Klagen des Steuerpflichtigen in Steuer und Zollsachen. In die Zuständigkeit der Finanzgerichte fallen etwa auch Kindergeldangelegenheiten oder berufsrechtliche Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz. Weitere Informationen im Bürgerservice.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist - anders als die anderen Gerichtsbarkeiten - nicht dreistufig, sondern zweistufig aufgebaut. In erster Instanz entscheiden die Finanzgerichte als obere Landesgerichte; in zweiter Instanz entscheidet der Bundesfinanzhof als oberstes Bundesgericht. Weitere Informationen im Bürgerservice.

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