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Globalabtretung (Globalzession)

Siehe Abtretung und Sicherungsabtretung. Bei der Globalzession werden durch den Schuldner zur Sicherung des Gläubigers (z.B. der kreditierenden Bank) alle bestehenden und noch entstehenden (künftigen) Ansprüche des Schuldners gegen Dritte (z.B. seine Kunden) abgetreten. Dieser auch als Vorausabtretung bezeichnete Vertrag dient im Rechtsverkehr der Geschäftsabwicklung zwischen Banken und Kreditnehmern. Die Vorausabtretung ist möglich, wenn die Ansprüche des Schuldners im Zeitpunkt der Entstehung konkret zu bezeichnen sind, was bei den Geschäftsabschlüssen des Schuldners (Kaufverträgen mit Kunden) regelmäßig der Fall ist. Im Gegenzug erteilt die Bank dem Schuldner eine Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen im eigenen Namen, damit er seinen Geschäftsbetrieb weiterführen kann.

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