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Gütergemeinschaft (Ehevertrag)

sämtliches Vermögen der Ehegatten

Bei der Gütergemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand der bei manchen Ehen und eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung kommt.

Es wird zwischen der allgemeinen Gütergemeinschaft, der Gütergemeinschaft auf den Todesfall und verschiedenen Formen der beschränkten Gütergemeinschaft unterschieden.

Prägend für die Gütergemeinschaft ist, dass das Vermögen der beiden Partner grundsätzlich gemeinschaftliches Vermögen der beteiligten Partner ist. Dies findet seine Begründung in der Überlegung, dass das gemeinschaftliche Vermögen Ausdruck der zumindest theoretisch genau gleichen Anteile beider an der Gründung und dem weiteren Funktionieren der Familie ist.

Die Ehegatten haben die Möglichkeit, den notariellen Vertrag in das Güterrechtsregister eintragen zu lassen. Für die Führung der Güterrechtsregister sind die Amtsgerichte zuständig.

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