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Haftbefehl

Im Strafprozess wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl der Richterin oder des Richters angeordnet. In dem Haftbefehl sind die bzw. der Beschuldigte, die Tat, deren sie oder er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften, der Haftgrund sowie die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht ergibt, anzuführen. Der Haftbefehl ist der bzw. dem Beschuldigten bei der Verhandlung bekannt zu geben. Die oder der Beschuldigte erhält eine Abschrift des Haftbefehls (siehe Faltblatt: "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten").

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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