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Hinterlegung von Geld und Wertpapieren

Unter bestimmten Voraussetzungen können Geldbeträge bei den Amtsgerichten hinterlegt werden (z. B. zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung, zur Erfüllung von Verbindlichkeiten und zur Sicherung von Vermögenswerten). Die Geldbeträge können bei der Zahlstelle des Amtsgerichts eingezahlt werden oder überwiesen werden.

Die Hinterlegung von Wertpapieren und Wertgegenständen ist bei der Oberjustizkasse Hamm möglich.

Das Verfahren ist für Nordrhein-Westfalen im Hinterlegungsgesetz geregelt.

Voraussetzungen der Hinterlegung sind ein Antrag des Hinterlegenden, die Hinterlegungsfähigkeit der Sachen (z. B. Geld, Wertpapiere) und ein Hinterlegungsgrund (vgl. auch § 372 BGB)

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