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Inhaberpapiere

Inhaberpapiere sind Wertpapiere mit der höchsten Verkehrsfähigkeit. Sie weisen nicht einen bestimmten Berechtigten, sondern den jeweiligen Inhaber des Papiers als zur Geltendmachung des Rechts Berechtigten aus. 

Die Übertragung des Rechts erfolgt durch Weitergabe des Papiers („Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier“).
Zur Geltendmachung ist die Vorlage des Papiers erforderlich, für den Vorleger besteht eine Vermutung, dass er auch Inhaber der Forderung ist.
Wichtigster Anwendungsbereich für Inhaberpapiere ist der Inhaberscheck. Rechtsgrundlage des Schecks ist das Scheckgesetz. Der Scheck dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, im Gegensatz zum Wechsel ist er kein Mittel der Kreditverschaffung. Die Benutzung eines Schecks setzt voraus, dass der Aussteller Geld hat, denn der Scheck ist bei Sicht zahlbar, unabhängig davon, ob der Aussteller eine Vorlagefrist angegeben hat. Zudem zwingt der Gesetzgeber den Inhaber durch kurze Vorlagefristen dazu, den Scheck alsbald einzulösen. 
Weitere Beispiele für Inhaberpapiere sind Schuldverschreibungen auf den Inhaber und Inhaberaktien.

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