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Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht (IPR): enthält die (innerstaatlichen) Bestimmungen, die regeln, welches Recht bei der Beteiligung ausländischer Elemente an einem Rechtsgeschäft (Vertrag, Familienrecht, Erbrecht) anzuwenden ist. Dazu bestimmt das IPR Anknüpfungsregeln für die verschiedenen Sachverhalte, so z.B. die Staatsbürgerschaft der Beteiligtenn, die Belegenheit von Grundstücken, den Sitz von Unternehmen. Davon ausgehend stellt es Regeln zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts für den betreffenden Sachverhalt auf. Grundsätzlich können die Beteiligten das anzuwendende Recht auch selbst vereinbaren (Rechtswahlprinzip). Das Internationale Privatrecht ist im EGBGB geregelt, es wird auch als „Kollisionsrecht“ (wegen des Zusammentreffens verschiedener Rechtsordnungen) bezeichnet.

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