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Lebenspartnerschaft

Einer Lebenspartnerschaft beschreibt im Allgemeinen das Zusammenleben gleich- oder verschiedengeschlechtlicher Personen, das auf Dauer angelegt ist und über den Rahmen einer bloßen Wohngemeinschaft hinausgeht. Derartige Lebenspartner werden durch Rechtsordnung und Rechtsprechung mittlerweile als Träger bestimmter Rechte anerkannt (z.B. im Mietrecht beim Eintritt eines Lebenspartners in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters). Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.2.2001 wurde die registrierte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft auf einigen Rechtsgebieten (Erbrecht/Mietrecht/Unterhalt) der Ehe angenähert (eingetragene Lebenspartnerschaft). Seit dem 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Partner jedoch keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingehen. Seither können sie die Ehe eingehen („Ehe für alle“). Vorher begründete eingetragene Lebenspartnerschaften haben weiterhin Bestand.

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