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Die Hauptaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten ist das Unterrichten der Inhaftierten im Rahmen von verschiedensten Unterrichtsmaßnahmen. Diese führen zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder gehen verschiedenen Berufsausbildungen voraus.
Darüber hinaus wirken sie bei der Behandlung der Strafgefangenen und Verwahrten zur Erreichung des Vollzugszieles (§ 2 Satz 1 StVollzG) mit.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Einstellung ist die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen. Weitere Informationen erhalten Sie
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in den Richtlinien für die hauptamtlichen Lehrer im Justizvollzug