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Überweisungsvertrag

Der Vertrag ist eine Bankdienstleistung, bei der das ausführende Kreditinstitut verpflichtet ist, auf Anweisung (Überweisung) einem Begünstigten einen bestimmten Geldbetrag zur Gutschrift auf dessen Konto zur Verfügung zu stellen (§ 676a BGB). Das Konto des Begünstigten kann entweder bei diesem oder einem anderen Kreditinstitut geführt werden. Im letzteren Falle ist das angewiesene Kreditinstitut verpflichtet, durch bankinterne Vorgänge (Zahlungsvertrag) die Gutschrift zu bewirken. Der Überweisungsvertrag ist i.d.R. Bestandteil eines Girovertrages des Kunden mit der Bank.

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