
Der Amtsanwalt ist ein Beamter des gehobenen Dienstes, der Aufgaben aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft wahrnimmt. Er tritt in der Regel beim Amtsgericht als Anklagevertreter auf. Meist bearbeitet ein Amtsanwalt Verkehrsdelikte und sog. "leichtere Kriminalität". Die theoretische Ausbildung zum Amtsanwalt findet in einem viermonatigen Lehrgang im Ausbildungszentrum der Justiz in Bad Münstereifel statt. Schwerpunkte der Ausbildung sind das Straf- und Jugendstrafrecht, das Strafverfahrensrecht, sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Amtsanwaltsanwärter stammen aus dem gehobenen Justizdienst (Rechtspfleger).
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