Anklage: Die gerichtliche Untersuchung einer Straftat setzt die Erhebung
der Anklage (Ausnahme:
Privatklage)
durch die
Staatsanwaltschaft
voraus. Diese reicht nach Abschluss ihrer Ermittlungen beim zuständigen
Gericht eine Anklageschrift ein. Die Anklageschrift enthält Angaben
zur Person des
Angeschuldigten,
die Bezeichnung der Straftat mit Tatzeit und Tatort, die gesetzlichen
Merkmale der Straftat, die anzuwendenden Strafvorschriften. Außerdem
sind in der Anklageschrift die
Beweismittel,
das
Gericht,
vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und eventuell der Verteidiger
anzugeben. Schließlich enthält sie das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft. Davon kann jedoch abgesehen werden, wenn vor
dem Strafrichter Anklage erhoben wird. Sobald die Anklageschrift bei
Gericht eingegangen ist, wird der
Angeschuldigte durch Übersendung einer
Durchschrift informiert und zugleich aufgefordert, in einer vom
Richter
festgesetzten Frist Stellung zu nehmen (siehe Faltblatt
Was
Sie über die Staatsanwaltschaft wissen sollten).
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