Der Begriff "Armenrecht" ist veraltet. Er wurde früher verwendet im Zusammenhang mit dem Erlass von Prozesskosten gegenüber finanziel minderbemittelten Prozessparteien. Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist für Personen, die sich aus finanziellen Gründen einen Prozess nicht leisten können, das Mittel der
Prozesskostenhilfe vorgesehen. Für die finanzielle Unterstützung solcher Personen im Rahmen der Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt steht die
Beratungshilfe zur Verfügung.
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