Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, welches bei den
Kapitalgesellschaften oder der
Genossenschaft die Tätigkeit der gesetzlichen Vertretungsorgane im Auftrag der Gesellschafter bzw. Genossen überwacht.
Bei der
AG, der
KGaA und der Genossenschaft ist die Bestellung der Aufsichtsratmitglieder zwingend bzw. obligatorisch, während bei der
GmbH die Möglichkeit, aber nicht grundsätzlich die Verpflichtung besteht, einen Aufsichtsrat zu bilden.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt bei der AG und der KGaA durch die
Hauptversammlung, bei der GmbH durch die Gesellschafterversammlung und bei der Genossenschaft durch die
Generalversammlung.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Mitglieder des Aufsichtsrats durch das
Registergericht zu ernennen bzw. abzuberufen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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