NRW-Justiz:  Auskunftsverweigerungsrecht

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Auskunftsverweigerungsrecht

Ein Zeuge hat das Recht, die Beantwortung solche Fragen zu verweigern, bei denen er Gefahr läuft sich oder Angehörige einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen (siehe Faltblatt Was Sie über Rechte und Pflichten des Zeugen wissen sollten).

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