Aussageverweigerungsrecht: Ein
Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter
hat im Ermittlungs- und Strafverfahren das Recht, die Aussage zu verweigern.
Er muss bei seiner Vernehmung durch Polizeibeamte, Staatsanwälte oder
Richter ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden.
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