NRW-Justiz:  Aussageverweigerungsrecht

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Aussageverweigerungsrecht

Aussageverweigerungsrecht: Ein Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter hat im Ermittlungs- und Strafverfahren das Recht, die Aussage zu verweigern. Er muss bei seiner Vernehmung durch Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden.

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