NRW-Justiz:  Abmahnung

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Abmahnung

Abmahnung ist die Beanstandung konkret bestimmter Leistungs- und/ oder Verhaltensmängel verbunden mit dem Hinweis, dass bei künftigen gleichartigen Vertragsverletzungen Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind.

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