NRW-Justiz:  Ausschlussfristen

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Ausschlussfristen

Ausschlussfristen begrenzen die Möglichkeit, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist geht der betreffende Anspruch unter. Der Gesetzgeber normiert Ausschlussfristen in den verschiedenen Rechtszweigen, um nach Ablauf der Frist endgültig Rechtsklarheit herzustellen. Im Gegensatz dazu führen Verjährungsfristen dazu, dass der Anspruchsgegner die Leistung verweigern kann, der Anspruch besteht zwar noch, ist aber nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.

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