NRW-Justiz:  Basiszinssatz

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Basiszinssatz

Der Basinszinssatz ist die Bezugsgröße für die Berechnung von Verzugszinsen. Er ist in § 247 BGB geregelt. Sein aktueller Wert richtet sich nach den Festlegungen der Europäischen Zentralbank, die ihn halbjährlich (zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres) auf Grundlage ihres Zinses für die Refinanzierung (Zinssatz für den Ankauf von Wertpapieren durch die Zentralbank) ermittelt. Die Bekanntgabe des Basiszinssatzes erfolgt durch die Deutsche Bundesbank im Bundeszentralanzeiger. Auf den Basiszinssatz nehmen weitere Bestimmungen Bezug, insbesondere der § 288 BGB, der die Höhe des Zinssatzes für Geldschulden, die nicht termin- oder fristgerecht zurückgezahlt werden (Verzug) regelt. Der Verzugszins für das Jahr beträgt danach 5% über dem aktuellen Basiszinssatz.

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