Die Behindertenpolitik der Landesregierung verfolgt das Ziel, die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass für Behinderte größtmögliche Chancengleichheit
hergestellt und noch bestehende tatsächliche und rechtliche Benachteiligungen
abgebaut werden können. Teil dieser Politik sind die
Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (PDF-Datei - 70 KB) im öffentlichen
Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Darin werden die besonderen Fürsorge-
und Förderungspflichten des Landes als Dienstherr und Arbeitgeber gegenüber
schwerbehinderten Beschäftigten herausgestellt. Außerdem soll die Einstellung
arbeitsloser Schwerbehinderter gefördert werden. Auf Stellenausschreibungen
sind deshalb vor allem auch Bewerbungen
Schwerbehinderter erwünscht.
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