NRW-Justiz:  Beleidigung

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Beleidigung

Beleidigung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe< bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden (§ 185 StGB).

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