Beratungshilfe: Für den Bürger besteht die Möglichkeit, kostenlose
Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale
von 10,-- EUR kann geltend gemacht werden) bei einem
Rechtsanwalt
in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn
eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen,
keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen
nicht mutwillig ist. Insoweit entsprechen die Voraussetzungen denen
der
Prozesskostenhilfe.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im Beratungshilfegesetz. Über
den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das
Amtsgericht,
in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Mit der vom
Amtsgericht ausgestellten Bescheinigung über die Beratungshilfe kann
der Ratsuchende einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, ohne dass
für ihn zusätzliche Kosten entstehen (siehe Faltblatt
Was
Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten).
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