NRW-Justiz:  Berufung

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Berufung

Die Berufung ist das statthafte Rechtsmittel gegen (End-)Urteile erstinstanzlicher Gerichte. Ihre Voraussetzungen ergeben sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Besonderen Gerichtsbarkeit.

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