NRW-Justiz:  Beschwerde

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Beschwerde

Beschwerde ist ein Rechtsbehelf zur Anfechtung anderer gerichtlicher Entscheidungen als Urteile, insbesondere Beschlüsse und Verfügungen. Zu unterscheiden sind die einfache Beschwerde, die sofortige Beschwerde und die weitere Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde.

Welche Art der Beschwerde gegen die entsprechende gerichtliche Entscheidung eingelegt werden kann, ist in den jeweiligen Verfahrensordnungen, z.B. der Zivilprozessordnung (ZPO), der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) unterschiedlich geregelt. Eine für alle Verfahrensordnungen geltende Regel kann daher nicht aufgestellt werden, vielmehr muss man sich zu der Spezialregelung informieren und ggf. Rechtsrat einholen. Zu beachten ist, dass für die sofortige Beschwerde, die bei bestimmten Entscheidungen gesetzlich vorgeschrieben ist unterschiedliche und z.T. sehr kurze Fristen (z.B. eine Woche nach § 311 StPO) gelten und der Rechtsbehelf bei Fristversäumnis unzulässig ist. Über alle Beschwerden entscheidet das im Rechtszug nächsthöhere Gericht.

Mit der ebenfalls in den Verfahrensordnungen geregelten weiteren Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde kann die Beschwerdeentscheidung im Rahmen der jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen angefochten werden.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen finden Sie in den Abschnitten des Bürger-Service zu den Gerichtsbarkeiten.

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