Für die gesamte oder teilweise Dauer seiner Bewährungszeit erhält der Verurteilte einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Im Einvernehmen mit dem
Gericht überwacht er die Erfüllung der Weisungen und Auflagen und berichtet über die Lebensführung des Verurteilten. Es gibt hauptamtliche und ehrenamtliche Bewährungshelfer (siehe Faltblatt
Ambulante Soziale Dienste der Justiz ).
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