
Wer sich um Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst, in den Probedienst für das Amt des Richters und des Staatsanwalts sowie für den höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst, in den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn oder um Einstellung in einem tariflichen Beschäftigungsverhältnis bewerben will, muss seine Bewerbung an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, des Oberlandesgerichts, des Landessozialgerichts, des Finanzgerichts, des Landesarbeitsgerichts, das Justizministerium, die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt oder die jeweilige Beschäftigungsbehörde (z.B. Amtsgericht oder Justizvollzugsanstalt) richten, in deren oder in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber beschäftigt zu werden wünscht. Auskunft erteilt im übrigen auch jedes Gericht oder jede andere Justizbehörde (siehe Adressen). Siehe auch die näheren Hinweise im Stellenmarkt.
Auf der Grundlage der Behindertenpolitik der Landesregierung ist die Justiz wie die übrige Landesverwaltung auch daran interessiert, freie Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. In allen Stellenausschreibungen wird deshalb darauf hingewiesen, dass die Bewerbung geeigneter Schwerbehinderter erwünscht ist. Das auf die Bewerbung Schwerbehinderter durchzuführende Verfahren ist in allen Einzelheiten in den Richtlinien zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF-Datei - 70 KB) beschrieben.