Brandstiftung ist ein Delikt, dass mit
Freiheitsstrafe
von einem bis zu zehn Jahren bestraft wird. In minder schweren Fällen
kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt
werden (§
306 StGB). Betrifft die Brandstiftung eine Räumlichkeit,
die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, oder eine Zeit, in
der sich Menschen dort aufzuhalten pflegen, können bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe
verhängt werden.
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