Im Bußgeldverfahren werden Taten nichtkrimineller
Natur (keine
Verbrechen
und
Vergehen)
verfolgt. Diese
Ordnungswidrigkeiten
werden durch Bußgeldbescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde geahndet.
Nicht zu verwechseln mit der Geldbuße bei Einstellung eines Strafverfahrens
wegen geringer Schuld, der Geldbuße als Bewährungsauflage oder der
Geldstrafe
als Form der Verurteilung.
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