Die Eintragungen im
Handelsregister,
Vereinsregister,
Genossenschaftsregister oder
Partnerschaftsregister können von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.
Die Einsicht erfolgt - gebührenfrei - bei dem jeweiligen
Registergericht.
Darüber hinaus kann sie - gegen Entgelt - auch via Internet vorgenommen werden.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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