NRW-Justiz:  Einsicht in die öffentlichen Register

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Einsicht in die öffentlichen Register

Die Eintragungen im Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister oder Partnerschaftsregister können von jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses eingesehen werden.
Die Einsicht erfolgt - gebührenfrei - bei dem jeweiligen Registergericht. Darüber hinaus kann sie - gegen Entgelt - auch via Internet vorgenommen werden.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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