Einzelkaufmann ist der Inhaber eines Handelsgewerbes, also derjenige,
unter dessen Namen oder unter dessen Firma ein Gewerbebetrieb geführt
wird. Die Bezeichnung des im
Handelsregister
eingetragenen Einzelkaufmanns kann mit e.
K., e.
Kfm. oder - für die Einzelkauffrau - e.
Kfr. abgekürzt werden.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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