Wird jemand wegen einer rechtswidrigen
Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges
begangen hat, verurteilt, entzieht das
Gericht
ihm die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen
eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Die Fahrerlaubnis erlischt mit
der Rechtskraft des Urteils. Das Gericht bestimmt eine Frist (6 Monate
bis 5 Jahre), vor deren Ablauf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis
erteilen darf.
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