NRW-Justiz:  Ersatzfreiheitsstrafe

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Ersatzfreiheitsstrafe

Ersatzfreiheitsstrafe wird vollzogen, wenn die Geldstrafe nicht geleistet wird bzw. nicht geleistet werden kann. Einem Tagessatz der Geldstrafe entspricht 1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte kann die Freiheitsstrafe durch unentgeltliche Arbeit abwenden ("Schwitzen statt sitzen").

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