Ersatzfreiheitsstrafe wird vollzogen, wenn die
Geldstrafe
nicht geleistet wird bzw. nicht geleistet werden kann. Einem Tagessatz
der Geldstrafe entspricht 1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte
kann die
Freiheitsstrafe
durch unentgeltliche Arbeit abwenden ("Schwitzen statt sitzen").
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