Europäisches Gemeinschaftsrecht: ist die Summe der Rechtsnormen der
Europäischen Gemeinschaft. Man unterscheidet zwischen primärem Gemeinschaftsrecht,
bestehend aus den Verträgen und diesen gleichgestellten Vorschriften,
z.B. Protokolle und Anhänge, und sekundärem Gemeinschaftsrecht, welches
die von den Gemeinschaftsorganen erlassenen Rechtsakte umfasst. Primäres
und sekundäres Gemeinschaftsrecht entfalten weitgehend unmittelbare
Wirkung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Etwas
anderes gilt nur für Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationales
Recht umgesetzt werden müssen.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z