NRW-Justiz:  Fahrverbot

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Fahrverbot

Fahrverbot ist eine Nebenstrafe zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für eine Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Ein Fahrverbot kann auch neben einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit bei groben oder beharrlichen Verkehrsverstössen von der Verwaltungsbehörde verhängt werden.

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