Sie gehört zur Besonderen Gerichtsbarkeit und
ist zweistufig. In den Ländern bestehen Finanzgerichte als erste Instanz
(in Nordrhein-Westfalen sind dies die Finanzgerichte Düsseldorf, Köln
und Münster). Zweite Instanz und damit oberstes Bundesgericht ist der Bundesfinanzhof
mit Sitz in München. Die Gerichte arbeiten auf der Grundlage der Finanzgerichtsordnung.
Zuständig ist die Finanzgerichtsbarkeit u.a. für Streitigkeiten über
alle bundesgesetzlich geregelten Steuern, soweit diese von den Finanzbehörden
des Bundes oder der Länder verwaltet werden. Vor Klageerhebung muss
regelmäßig ein Einspruchsverfahren durchgeführt werden (siehe Faltblatt
Was
Sie über die Finanzgerichtsbarkeit wissen sollten"
).
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