NRW-Justiz:  Freiheitsstrafe

Kopfbild Bürgerservice

Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe ist die stärkste Form der Freiheitsbeschränkung. Nach Art. 104 GG kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden.

Weitere Informationen:
Broschüre "Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen" PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Faltblatt "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten" PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen