NRW-Justiz:  GenG

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GenG

"GenG" ist die gebräuchliche Abkürzung für das "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" in der Fassung vom 16.10.2006 (BGBl. I S. 2230). Das GenG regelt die Rechtsverhältnisse der Genossenschaften.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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