Gerichtsbescheid: ist eine zulässige Form einer gerichtlichen Entscheidung
über eine verwaltungsgerichtliche Klage. Ein Gerichtsbescheid ergeht
nach Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Sein Erlass
setzt voraus, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher
oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist (siehe
Faltblatt
"Was
Sie über die Verwaltungsgerichtsbarkeit wissen sollten"),
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