NRW-Justiz:  Gerichtsbescheid

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Gerichtsbescheid

Gerichtsbescheid: ist eine zulässige Form einer gerichtlichen Entscheidung über eine verwaltungsgerichtliche Klage. Ein Gerichtsbescheid ergeht nach Anhörung der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung. Sein Erlass setzt voraus, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist (siehe Faltblatt "Was Sie über die Verwaltungsgerichtsbarkeit wissen sollten"),

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