Die Gerichtshilfe nimmt vom Beginn eines strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss der Strafvollstreckung im Auftrag von
Gerichten und
Staatsanwaltschaften eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr: Sie wird als Ermittlungsorgan im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren tätig und kann wichtige Erkenntnisse zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung vermitteln, indem sie die Persönlichkeit, das soziale Umfeld und soziale Problemlagen wie Sucht, Verschuldung oder Arbeitslosigkeit von Beschuldigten erforscht. Sie kann Haftentscheidungshilfe bieten, wenn Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden, indem sie die sozialen Bindungen ermittelt, feststellt, ob ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen bereit sind, Betroffene aufzunehmen, oder bei der Regelung von Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden helfen. Sie führt den
Täter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen durch. Die Gerichtshelferinnen und -helfer werden dort als unparteiische Vermittlungspersonen tätig. Um dieser nicht immer einfachen Aufgabe gerecht werden zu können, sind sie durch besondere Lehrgänge zu Konfliktschlichterinnen und Konfliktschlichtern ausgebildet worden. Die Gerichtshilfe vermittelt und überwacht gemeinnützige Arbeit oder wenn die Arbeit durch Gericht oder Staatsanwaltschaft besonders angeordnet worden ist. Organisatorisch sind die Gerichtshilfestellen den Staatsanwaltschaften angegliedert (siehe Faltblatt
Ambulante Soziale Dienste der Justiz).
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z