NRW-Justiz:  Gerichtskostengesetz

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Gerichtskostengesetz

Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt die Höhe und Berechnung der für die Tätigkeit des Gerichts anfallenden Gebühren (Gerichtsgebühren) und der gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten sind Teil der Kosten des Verfahrens, die von der unterliegenden Partei zu tragen sind. Das Gerichtskostengesetz wurde mit Wirkung vom 1.7. 2004 neu gefasst.

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