
Die Gerichtsvollzieher sind selbständige Beamte des mittleren Dienstes mit einer zusätzlichen Ausbildung. Sie werden in der Regel aufgrund eines Antrags einer Partei in einem eigenen Bezirk innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks mit den Zustellungen, Ladungen und Zwangsvollstreckungen betraut und sind auch für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des aufsichtführenden Richters des Amtsgerichts; über Erinnerungen entscheidet das Vollstreckungsgericht. Die Gerichtsvollzieher unterhalten das Geschäftszimmer und den Geschäftsbetrieb auf eigene Kosten. Zum Ausgleich werden die erhobenen Auslagen ganz, sowie die Gebühren zum Teil überlassen.
Weitere Informationen im Stellenmarkt.
Übersicht über das Arbeitsergebnis der nordrhein-westfälischen Gerichtsvollzieher im Jahre 2010 sowie die Entwicklung der wichtigsten Daten über die letzten Jahre (als Diagramme dargestellt)
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Den zuständigen Gerichtsvollzieher können Sie aus der Gerichtsvollzieherdatenbank für NRW ermitteln.